Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 von der Verurteilung eines "Dr. Matthes Peter Haug"

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Betrifft

Verurteilung wegen Amstanmaßung und Betrug

Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 von der Verurteilung eines "Dr. Matthes Peter Haug" zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Haug hatte für je 50 EUR Ausweise und Führerscheine seines "Deutschen Reiches" verkauft. Demnach sei Haug in acht Fällen wegen Verkaufs von "Reichsführerscheinen" angeklagt worden. Zwei Fälle wurden eingestellt, in zwei weiteren erfolgte ein Freispruch. In den vier verbliebenen Fällen erfolgte die Verurteilung wegen Betrugs. Der Staatsanwaltschaft sei der Nachweis gelungen, dass Haug mit seinen Fantasiepapieren tatsächlich "Leute geschädigt" habe, heißt es in dem Beitrag der Südwest Presse".

Beteiligte Medienstelle Südwest Presse; Psiram

Gegendarstellung

Falsch ist

Es habe eine Verurteilung mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen gegeben wegen Verkaufs von sog. Ausweisen und Reichsführerscheinen. In 4 von 8 Fällen wäre der Betrugsnachweis gelungen. In 2 Fällen erfolgte ein Freispruch, in 2 Fällen die Einstellung.

Richtig ist

Ich wurde als einstimmig gewählter Präsident einer einberufenen und selbstbestimmten Nationalversammlung (120 Teilnehmerwegen aus ganz Deutschland) wegen Amtsanmaßung u.a. in 52 Fällen angeklagt. Alle 52 Fälle wurden zusammengefaßt und vom Oberlandesgericht Stuttgart eingestellt. Ein durch die Nationalversammlung genehmigtes Diplomatendokument erstellt auf Dr. Matthes Haug wurde von Paraguay am 29. Mai 2007 durch dessen Innenministerium akkreditiert, nach dem ich einen intensiven Austausch über die Rechtslage Deutschlands mit dem damaligen Staatspräsidenten Nicanor Frutos Duarte hatte Quelle Akkreditierung durch Paraguay und Akkreditierung Diplomatisches Dokument Dieses Dokument wurde von der BRD Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und mußte jedoch aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts wieder zurückgegeben werden mit der schriftlichen Begründung der Oberstaatsanwaltschaft Tübingen, daß dieses zurückgegeben wird, da das OLG Stuttgart darin nichts Rechtswidriges erkennen könne. Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Tübingen Durch die Falschdarstellung des Falles bei Psiram und der Südwest Presse entstand der Eindruck, daß ich wegen Betrugs verurteilt wurde, was jedoch den Tatsachen widerspricht. Fazit: Das Deutsche Reich und mein Diplomatenpass ist nach Ansicht von BRD Behörden nicht rechtswidrig!

Forderung

Komplette Richtigdarstellung bei Psiram und allen beteiligten Medien, welche sich dieser Falschdarstellung angeschlossen hatten und Schadensersatz wegen Verleumdung und übler Nachrede.