Vetopedia - Medienverleumdung

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Wer zu Unrecht ins Visier der Massenmedien gerät, womöglich Opfer falscher Behauptungen, Lügen, Beschuldigungen usw. wird, hat ein gesetzlich garantiertes Recht auf Gegendarstellung. Doch dies leider nur in der nackten Theorie. Praktische Erfahrungen zahlloser Medien-Opfer beweisen, dass dieses verbriefte Recht nur in den allerseltensten Fällen greift. Tausende stehen daher jährlich mit ihren vergeblich erarbeiteten Gegendarstellungen, Einsprüche, Erklärungen usw. völlig alleine und isoliert da. Auch wiederholte Versuche, den verweigerten Gegendarstellungen Gehör zu verschaffen scheitern allzu oft. Staatsanwaltschaften und Gerichte greifen nur ein, wenn die Medienopfer Anzeige erstatten und sich auf den langen und teuren Weg des Rechtsstreites begeben. In seltenen Fällen wird Ihnen sogar Recht verschafft, doch leider immer zu spät – weil öffentlich geschehene Verunglimpfungen im langen Nachhinein auch nichts wieder gutmachen können.

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